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   BFH - XI R 15/21   

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BFH - XI R 15/21 (https://dejure.org/9999,136624)
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Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25a Abs 1 Nr 2 S 2, EGRL 112/2006 Art 314
    Differenzbesteuerung, Beweislast, Vertrauensschutz

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 314 ; UStG § 25a Abs 1 Nr 2 S 2

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.05.2017 - C-624/15

    Litdana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH - XI R 15/21
    Sind die im EuGH-Urteil Litdana vom 18.05.2017 - C-624/15 (EU:C:2017:389, HFR 2017, 661) formulierten Vertrauensschutzerwägungen im Festsetzungs- oder im Billigkeitsverfahren zu prüfen?.
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Welche Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a UStG, und zwar insbesondere dafür, dass der Vorlieferant die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG erfüllt, zu stellen sind, ist zwar höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. hierzu z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2021 - 5 K 1414/18 U, EFG 2021, 1948 - Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 15/21).
  • FG Münster, 29.03.2022 - 5 K 1589/21

    Anwendung der Differenzbesteuerung auf Ausgangsumsätze eines land- und

    Die Revision wird im Hinblick auf das unter dem Az. XI R 15/21 anhängige Revisionsverfahren zugelassen.
  • FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20

    Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren

    Insoweit trägt aber der jeweilige Unternehmer die Feststellungslast (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2015 - 7 K 7189/15, EFG 2016, 237, Rn. 45; FG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2021 - 5 K 1414/18 U, EFG 2021, 1948, Rn. 33 - Rev. BFH XI R 15/21; so auch im Ergebnis BFH-Urteil vom 12.08.2015 - XI R 43/13, BFHE 251, 253, BStBl. II 2015, 919, Rn. 60), sodass auch aus diesem Grund die Anwendung der Differenzbesteuerung hier ausscheidet.
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